Satzung für den 1. EV Weiden 1985 e. V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der am 08.11.1985 gegründete Verein führt den Namen „1. Eissportverein Weiden 1985 e.V. (Kurzform: 1. EV Weiden 1985 e.V.)“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Weiden und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weiden eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr läuft jeweils vom 01. Mai bis 30. April.
  4. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

  1. Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere aller Arten des Eissports.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V. und den betroffenen Fachverbänden an.

§ 3 Vereinstätigkeit

  1. Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch die Ausübung der Sportarten:
    • Eishockey
    • Eiskunstlauf
  2. Die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, soweit dies ohne Beeinträchtigung eines effizienten Sportbetriebes möglich ist.
  3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Die komplette Satzung können Sie hier herunterladen: